Information zur Grundsteuer-Reform
Keine Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine !!!

Hotline der nds. Finanzverwaltung: 0800 - 998 0 997
-> und/oder Finanzamt Hannover: (0511) 6790 - 6969

Keine Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine !!!

Leider dürfen nach aktueller Fassung des Steuerberatungsrechts generell Lohnsteuerhilfevereine 
nicht in Sachen Grundsteuererklärung tätig werden. 

Die Erstellung der abzugebenden Grundsteuererklärung (alte FRIST 31.10.2022 wurde verlängert zum 31.01.2023) und die Prüfung des Grundsteuerbescheids ist nicht Teil unserer Beratungsbefugnis und somit auch nicht Gegenstand 
der Vereinsmitgliedschaft. 

Bei Fragen dazu wenden Sie sich daher bitte an eine/n Steuerberater/in oder direkt an die Finanzbehörden. Weitere grundlegende Informationen zur "neuen Grundsteuer" erhalten 
Sie auch hier:

https://www.steuerzahler.de/grundsteuer/

https://grundsteuerreform.de/

https://www.elster.de/eportal/start
 
Hier zur preislichen Orientierung ein "Netzfund" einer Steuerberaterkanzlei
für die Erledigung Ihrer Grundsteuererklärung:
https://www.einfach-grundsteuer.de/unser-angebot/
 

Wir danken für Ihr Verständnis

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