Information zur Grundsteuer-Reform Leider besteht keine Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine !!!
Hotline der nds. Finanzverwaltung: 0800 - 998 0 997
Leider dürfen nach aktueller Fassung des Steuerberatungsrechts generell Lohnsteuerhilfevereine nicht in Sachen Grundsteuererklärung tätig werden.
Die Erstellung der abzugebenden Grundsteuererklärung (alte FRIST 31.10.2022 wurde verlängert zum 31.01.2023) und die Prüfung des Grundsteuerbescheids ist nicht Teil unserer Beratungsbefugnis und somit auch nicht Gegenstand der Vereinsmitgliedschaft.
Bei Fragen dazu wenden Sie sich daher bitte an eine/n Steuerberater/in oder direkt an die Finanzbehörden. Weitere grundlegende Informationen zur "neuen Grundsteuer" erhalten Sie auch hier: